Logopädie (von altgriechisch lógos „Wort“ und paideuein „erziehen“ )
Logopädische Behandlungen werden von Haus- und Fachärzten als Heilmittel verordnet.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, Versicherte gesetzlicher Krankenkassen müssen wie bei allen
Heilmitteln eine Verordnungsgebühr von 10 Euro und 10% des Rezeptwertes als Selbstzahlung leisten.
In unserer Praxis werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen behandelt.
Inhalte der logopädischen Behandlung sind Diagnostik und Therapie von Störungen des Sprechens, der Sprache, der Stimme und des Schluckens.
Dies beinhaltet auch Beratung, Präventionsmaßnahmen und wenn nötig Einbeziehung des persönlichen Umfeldes des Patienten, sowie die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt.
mehr Information: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.